Da die vorliegende Version an einigen Stellen unvollständig war, haben Henriette und ich
eine Alternative erarbeitet. Um nicht im Text bis zur Unkenntlichkeit rumzustreichen und zu
ergänzen, haben wir den gesamten Absatz neu formuliert, teilweise aber auch Sätze
übernommen, wie sicher deutlich wird.
Zu den Änderungen:
Politische Bildung muss ein Teilaspekt schulischer Bildung sein. Schule muss in unseren
Augen aber noch viel mehr leisten, damit Kinder sich zu selbstbestimmten Erwachsenen
entwickeln können. Da wir diese Vielfalt darstellen wollen, werden weitere
Schwerpunktthemen wie Medien- und Umweltbildung, aber auch soziale Kompetenzen
erwähnt.
Durch die Verbeamtung von Lehrer*innen ist eine bessere Bezahlung gewährleistet. Dies
kommt natürlich nicht allen Menschen zu Gute und kann deshalb mit Recht kritisiert werden
– eine pauschale Forderung nach mehr Lohn ist aber an dieser Stelle nicht gerechtfertigt.
Verbeamtete Lehrer*innen, die in ländlichen Regionen unterrichten, bekommen zusätzlich
bald einen Bonus von 1000€ und werden damit auch im deutschlandweiten Vergleich sehr
gut bezahlt. Auch eine Forderung nach der „Digitalisierung der Bildungslandschaft“ erschein
uns nicht sinnvoll, da das eher nach „Tablets und Laptops“ in die Schulen klingt als nach einer
wirklichen Veränderung der Art des Unterrichtens. Eine derartige Digitalisierung bringt aber
nichts, wenn die Lehrer*innen keine Kompetenzen haben, auch mit diesen Werkzeugen
umzugehen. Ein Ersatz der grünen Tafel durch ein Smartboard bringt nichts, wenn sich am
eigentlichen Unterrichtsstil nichts ändert.
Förderunterricht und Inklusionsstunden finden an sächsischen Schulen nicht deshalb nicht
statt, weil es keine Gemeinschaftsschulen gibt, sondern weil nicht genügend Lehrer*innen da
sind, um diese zusätzlichen Stunden, die im Normalbetrieb von Schule eingeplant sind,
durchzuführen. Aus diesem Grund haben wir die Forderung nach einer Gemeinschaftsschule
in einen anderen Zusammenhang gestellt, der als Argument genauso stichhaltig ist.
Da gerade wir als Grüne Jugend eine Vision von einer besseren Zukunft haben, wollten wir
nicht unerwähnt lassen, dass es an diesem Schulsystem auch ohne Lehrer*innenmangel viele
Verbesserungsmöglichkeiten gäbe. (Bildungsgerechtigkeit etc.).
Ein Landesschüler*innenticket können wir fordern, die Verantwortung dafür liegt auf
kommunaler Ebene (kommunale Schüler*innenbeförderungssatzungen) und damit auf
politischer Seite. Semestertickets fallen nach §24 Abs. 6 SächsHsFG unter die Aufgabe der
Studierendenschaften. Der Freistaat ist dafür nicht zuständig.
Da die Universitäten z.T. im Rahmen des Hochschulpakts eine Absenkung der
Studierendenzahlen vereinbart haben (z.B. an der TU Dresden von 35.000 auf 30.000
Studierende), würde die Forderung nach mehr Geld pro Studierender*m nicht automatisch
zu mehr verfügbarem Geld führen. Hinzu kommt, dass der Freistaat nicht steuern kann, wie
viel Geld in welchen Fachbereich an der Universität fließt.
Der Wohnungsmarkt ist auch für Studierende in zunehmendem Maße angespannt, dem
sollten wir durch die Erwähnung Rechnung tragen.
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