"Dazu gehört, dass sie ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke forschen. Wir fordern deshalb die Verankerung einer Zivilklausel im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz nach dem Vorbild anderer Bundesländer, in der festgeschrieben wird, dass alle sächsischen wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke forschen. Drittmittelkooperationen mit Einrichtungen der Bundeswehr oder der Rüstungsindustrie werden damit ausgeschlossen."
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | LTW M-4 Zivilklausel |
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Antragsteller*in: | Markus Scholz (Mittelsachsen KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.01.2019, 13:31 |
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