Veranstaltung: | 1. LMV 2019 Grüne Jugend Sachsen |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Änderungsanträge Landtagswahlprogramm |
Antragsteller*in: | LaVo Sachsen (dort beschlossen am: 13.01.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.01.2019, 18:29 |
A20: ÄA M-2 LTW Schwangerschftsabbruch
Antragstext
Im Kapitel M-2 des LT-Wahlprogrammes folgendes hinzufügen:
Z. 125:
Wir wollen, dass Sachsen seiner gesetzlichen Pflicht zur
Bereitstellung von flächendeckenden Möglichkeiten des sicheren
Schwangerschaftsabbruchs nachkommt.
hinzufügen:
Außerdem soll der Freistaat auf einer zentralen Website, die Informationen über
Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs Patient*innen zur Verfügung stellen
und auf sich auf Bundesebene für eine Streichung des Paragraphen 219as
einsetzen.
Begründung
Die momentane Situation ist nicht mehr haltbar. Sachsen ist laut Schwangerschaftskonfliktgesetz dazu verpflichtet, ein "ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen" zu schaffen. Doch wie eine Kleine Anfrage von Katja Meier, grüne Landtagsabgeordnete, ergab, hat das sächsische Sozialministerium keine Informationen darüber, welche Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Da Ärzt*innen sich selbst nach Paragraph 219a schuldig machen, wenn sie solche Informationen anbieten, herrscht in Sachsen für Patient*innen im Moment völlige Unklarheit. Daher wollen wir den Freistaat dazu verpflichten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche-durchführende-Ärzt*innen zentral auf einer Website zu veröffentlichen, um Patient*innen damit Zugang zu diesen Informationen zu gewährleisten. Außerdem ist die Kriminalisierung von Ärzt*innen, die informieren, durch Pargraph 219a nicht weiter hinzunehmen. Er kriminalisiert Ärzt*innen und stigmatisiert Gebärfähige.
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