Veranstaltung: | 1. LMV 2019 Grüne Jugend Sachsen |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Änderungsanträge Landtagswahlprogramm |
Antragsteller*in: | LaVo Sachsen (dort beschlossen am: 13.01.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.01.2019, 17:44 |
A17: ÄA LTW N-2 Reduzierung Antibiotica
Antragstext
Im Kapitel N-2 des LT-Wahlprogrammes folgendes hinzufügen:
Z. 205-211: Die Haltungsformen sollen sich an den Bedürfnissen der Tiere und
nicht an größtmöglicher Reduzierung von Kosten der Betriebe orientieren. Wir
brauchen an der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere orientierte Regeln für
Bestandsobergrenzen, Besatzdichten und Platzangebote. Mit ausreichend Platz pro
Tier und genügend Beschäftigungsmöglichkeiten sind Verhaltensauffälligkeiten im
Sozialverhalten der Tiere vermeidbar. Gesunde Tiere bedeuten wiederum, dass auf
den Einsatz von Antibiotika verzichtet werden kann.
hinzufügen:
"Außerdem soll Sachsen sich auf Bundesebene für eine konsequente Reduzierung des
Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung einsetzen und auf ein Verbot der Nutzung
von für menschlichen Gebrauch bestimmten Reserveantibiotika hinwirken."
Begründung
Bakterien können nach Kontakt mit Antibiotica Resistenzen ausbilden. Dies ist auch mit den Resten im Fleisch der Fall, wenn den Tieren Antibiotica verabreicht wurde. Wenn Tieren Reserveantibiotica verabreicht werden, können für den Menschen schädliche Bakterien Resistenzen ausbilden. Wenn ein Mensch gegen diese Behandelt werden muss, sind diese Antibiotica nicht mehr wirksam. Desswegen dürfen Reserveantibiotica nicht an Tiere verabreicht werden
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