Veranstaltung: | 1. LMV 2019 Grüne Jugend Sachsen |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Änderungsanträge Landtagswahlprogramm |
Antragsteller*in: | LaVo Sachsen (dort beschlossen am: 13.01.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.01.2019, 18:35 |
A29: ÄA LTW S-1 Bürger*innenbeteiligung
Antragstext
Im Kapitel S-1 des LT-Wahlprogrammes folgendes hinzufügen:
Z. 46:
Außerdem muss die Landesregierung künftig die Bürger*innen bei großen Projekten
des Landes frühzeitig und proaktiv einbeziehen. Dafür soll die Landesregierung
einen Leitfaden für eine neue Planungskultur beschließen. Die Landesverwaltung
muss dabei die Menschen bei Großprojekten in Zukunft umfassend beteiligen, über
den gesamten Verlauf eines Projekts – von der frühen Planung bis zum Bau.
Interessenvertretungen, betreffende Personengruppen sowie Anwohner*innen müssen
eingebunden werden, durch unabhängige Moderation, Bürger*inbefragung, Runde
Tische oder Schlichtungsverfahren.
Begründung
Bürger*inbeteiligung darf nicht nur nach Anstrengungen der Bürger*innen erfolgen. Das Land muss proaktiv auf betroffende Personengruppen zugehen und sie mit einbinden, von der Planung bis zur Vollendung eines Projektes.
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